Ich bin Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin und Mutter von vier Kindern. Nach meiner Facharztausbildung zur Kinderärztin und jahrelanger Tätigkeit in diesem Bereich habe ich mich an der Ärztlichen Akademie in München als Psychotherapeutin für Kinder und Jugendliche weitergebildet und bin von der Ärztekammer Schleswig-Holstein als Therapeutin zugelassen.
Ich behandle Kinder und Jugendliche bis zu ihrem 21. Geburtstag und deren Bezugspersonen tiefenpsychologisch orientiert. Dabei biete ich Hilfestellungen, um die eigenen Stärken wieder wahrzunehmen und zu aktivieren.
Das Ziel einer Therapie ist es sich wieder wohl zu fühlen und den Alltag gut bewältigen zu können.
Hier ist es sinnvoll auf das Gesamtsystem zu blicken und Behandlung auf die Familie und enge Bezugspersonen auszuweiten.
Mein Ziel ist die individuelle Entwicklung und die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu unterstützen.
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie ist ein Behandlungsansatz, bei denen davon ausgegangen wird, dass psychische, soziale und manchmal auch körperliche Auffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen Versuche sind, Entwicklungskrisen zu bewältigen und daraus entstandene Konflikte zu lösen. Das kann zum Beispiel eine Reaktion auf eine überfordernde Situation in Schule oder Familie sein, oder aber auch eine traumatische Erfahrung, Beziehungsprobleme oder innere seelische Konflikte.
Da seelische Prozesse überwiegend unbewusst ablaufen, zeigen sich Störungen allenfalls in Form von Symptomen, wie zum Beispiel Ängsten, Verhaltensauffälligkeiten, Leistungsabfall, Kontakt- und Beziehungsproblemen und /oder körperlichen Beschwerden. Dabei ist das Spektrum von angemessenen Reaktionen auf Entwicklungskrisen bis zu schweren psychischen Erkrankungen breit gefächert und bedarf einer gründlichen Diagnostik.
Die Therapie findet in der Regel ein bis zweimal wöchentlich statt. Ziele sind, gemeinsam einen Zugang zur „inneren Welt“ des Kindes oder Jugendlichen, seinen Erlebensweisen und Gefühlen zu bekommen und zu erschließen, welche subjektive Bedeutung die Bedürfnisse, Ängste und Verhaltensweisen haben. Daraus ergeben sich in der Regel neue Herangehens- und Lösungsmöglichkeiten. Die Therapie findet bei Jugendlichen im Gespräch statt. Bei Kindern werden zusätzlich kreative Materialien oder Spiele einbezogen.
Jeder Therapie geht eine diagnostische Phase voraus. In den ersten Terminen werden das aktuelle Beschwerdebild, die Symptomatik, der Entwicklungsstand, relevante Daten zur Lebensgeschichte sowie die individuellen Behandlungsziele erörtert. Erst nach Erhebung eines psychischen Befundes und Abklärung der spezifischen Behandlungsvoraussetzungen erfolgt eine Behandlungsempfehlung.
Zu jeder Kindertherapie gehören regelmäßige Gespräche mit den Eltern beziehungsweise anderen wichtigen Bezugspersonen. Eine verlässliche und vertrauensvolle Arbeitsbeziehung der Erwachsenen ist unerlässlich für eine erfolgreiche Behandlung. Unsicherheit, Angst und Schuldgefühle können zu Beziehungskonflikten und negativen Kreisläufen in der Familie führen. In den Elterngesprächen können solche emotionalen Verwicklungen entdeckt, ausgesprochen, verstanden und bei gutem Verlauf andere Lösungen gefunden werden.
Emotionale Probleme:
Reaktionen auf besondere Belastungen:
Soziale Schwierigkeiten:
Familiäre Probleme
Störungsbilder wie:
Ich behandle nur Privatversicherte oder Selbstzahler. Gesetzlich Versichterte kann ich nur nach Genehmigung eines Kostenübernahmeverfahrens betreuen.
Die Kostenübernahme einer Psychotherapie bei Privatversicherten ist je nach Tarif sehr unterschiedlich geregelt. Daher empfiehlt es sich, vor Beginn einer Therapie Kontakt zu der Versicherung aufzunehmen und die Bedingungen zu erfragen. Die Kosten der Therapie richten sich grundsätzlich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und können je nach Komplexität der Behandlung zwischen dem 2,3-fachen (93,84 €) und dem 3,5-fachen (142,80 €) Steigerungssatz variieren.
Die Kostenübernahme durch die Beihilfe ist in der Regel möglich. Die Bedingungen der Kostenübernahme sind je nach Bundesland individuell geregelt, daher ist es ratsam, sich vor Therapiebeginn über die Konditionen zu informieren.
Sie können bei der gesetzlichen Krankenkasse eine Psychotherapie über das Kostenerstattungsverfahren beantragen, wenn Sie keinen Therapieplatz in einer Praxis mit Kassensitz bekommen, oder dieser mit einer unzumutbaren Wartezeit verbunden wäre. Sie haben daher nach § 13 Absatz 3 SGB V einen Anspruch auf ein Kostenerstattungsverfahren. Dies ist möglich bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen mit gleicher Qualifikation, aber ohne Kassenzulassung. Gerne informiere ich Sie genauer über das konkrete Antragsverfahren.
Auf Wunsch können die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung selbstverständlich auch selbst getragen werden. Hier richten sich die Kosten ebenfalls nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und können je nach Komplexität der Behandlung zwischen dem 2,3-fachen und dem 3,0-fachen Steigerungssatz variieren.
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